Aufgabe

Die Psychologinnen und Psychologen des Vereins ÖZPGS haben die Aufgabe, Tätigkeiten im Sinne von Beratungen, Moderationen und Interventionen zur Gesundheitsförderung an Schulen, die vom Unterrichtsressort bzw. den Bildungsdirektionen eingerichteten schulpsychologischen Dienst beauftragt werden, durchzuführen.

Darunter fallen auch Maßnahmen zur Gewaltprävention. Unter Gewaltprävention werden alle institutionellen und personellen Maßnahmen, die der Entstehung von Gewalt vorbeugen bzw. diese reduzieren, verstanden. Diese Maßnahmen beziehen sich auf die Person selbst, auf dessen Lebensumfeld sowie auch auf die davon betroffenen sozialen Systeme mit dem Ziel, erwünschte Änderungen des Bewusstseins, des Erlebens und des Verhaltens im personalen, kommunikativen und interaktiven Bereich der Individuen, der Gruppen und Gemeinschaften zu bewirken.

Grundsätzlich werden in der psychologischen Arbeit der Psychologinnen und Psychologen des ÖZPGS entsprechend dem Zeitpunkt des Eintretens des Problems und dem Ziel der Maßnahme
drei psychologische Gewaltpräventionsarten unterschieden:

  • PRIMÄRE PRÄVENTION: psychologische Aktivitäten im Vorfeld (Prophylaxe)
  • SEKUNDÄRE PRÄVENTION: Schadensminderung und Kompetenzförderung (Intervention)
  • TERTIÄRE PRÄVENTION: Behandlung und Begleitung (Rehabilitation)

Im Sinne einer professionellen psychologischen Vorgangsweise umfassen alle Maßnahmen der primären, sekundären und tertiären schulischen Gewaltprävention die psychologische Diagnose, Beratung und Behandlung.