Aufgaben & Ziele

Gemäß dem Weltbericht „Gewalt und Gesundheit“ der Weltgesundheitsorganisation 2002 wird der Verminderung von Gewalt ein besonderes Interesse zugesprochen.

Mit dem Begriff „Gewalt“ wird häufig die physische Gewalt assoziiert, und zwar spiegelt sich dies auch in den Vorstellungen bzw. angedachten Fragen durch den beschreibenden Charakter wider beispielsweise „Ist diese Handlung für sie Gewalt?“.

Um die Bereitschaft von gewaltbereitem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen ändern zu wollen, sollen zunächst einmal Fragen wie „Was verstehe ich unter Gewalt?“ oder „Welches Verhältnis habe ich zu Gewalt?“ gestellt werden.

Gewalt ist ein kulturelles Phänomen, das sich nicht klar definieren und abgrenzen lässt.

Dessen Definition bleibt eher jedem Einzelnen überlassen, wobei einerseits die individuelle Wahrnehmung einer Gefährdung, eines akzeptablen und inakzeptablen Verhaltens bedeutend ist und andererseits auch die unterschiedlichen kulturellen Wertvorstellungen und gesellschaftlichen Normen einen Einfluss bewirken. Verschiedenste Dinge werden gleichzeitig als Gewalt bezeichnet wie beispielsweise Beschimpfungen, Beleidigungen, Mobbing, Vandalismus, rassistische Gewalt oder Gewalt zwischen „Gangs“ (Bandenkriege).

Laut der WHO (2002) wird der Begriff „Gewalt“ folgendermaßen definiert:

 

Gewalt ist der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichem Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.

Damit wird Gewalt kategorisch eingeteilt in:

  • Gewalt gegen die eigene Person (suizidales oder selbstverletzendes Verhalten)
  • interpersonelle Gewalt (Gewalt zwischen Partnern, Familien- oder Gruppenmitgliedern)
  • kollektive Gewalt (durch eine Gruppe wie Kriege)

 

Was nun unter Gewalt verstanden wird und wo die Ursachen von Gewalt liegen, ist entscheidend für die Gewaltprävention.

Gewaltprävention im allgemeinen Sinn erfasst alle institutionellen und personellen Maßnahmen, die einer Entstehung von Gewalt vorbeugen bzw. diese reduzieren. Solche Eingriffe zielen sowohl auf die Person selbst (Verhaltensprävention), auf die Lebenswelt der Adressaten als auch auf die betroffenen sozialen Systeme (Verhältnisprävention) ab. Infolgedessen sollen Veränderungen des Bewusstseins, des Erlebens und des Verhaltens im personalen, kommunikativen und interaktiven Bereich der Individuen, Gruppen und Gemeinschaften bewirkt werden. Als praktische Ziele werden in der Regel die Stärkung des Selbstkonzepts und der Persönlichkeit, die Ausbildung sozialer Wahrnehmung, die Schaffung von Konfliktfähigkeit, kontrolliertes Handeln und die Vermittlung sozialer Kompetenzen angestrebt.

 

Gewaltprävention in der Schule muss in einen Prozess der Schulentwicklung eingebunden sein, und zwar, um eine Wirkung zu erzielen, in jener Art, dass die Ansätze mehrere Ebenen gleichzeitig berücksichtigen (SchülerInnen-, LehrerInnen-, Klassen-, Schulebene). Analog zu dem Eintrittszeitpunkt des Problems und dem Ziel einer Maßnahme werden drei psychologische Gewaltpräventionen unterschieden, die sich als Aufgabenfelder der Psychologinnen und Psychologen des Vereins ÖZPGS erweisen:

  1. PRIMÄRE PRÄVENTION dient im Vorfeld der Verhinderung durch psychologische Aktivitäten. Prophylaktisch werden gewaltfördernde Bedingungen aufgedeckt und verändert sowie ein adäquater Umgang damit erarbeitet.
    Bedeutung im Kontext Schule: soziales Kompetenztraining oder Verbesserung der Kommunikation mit Klassen oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern, Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung, (schul-)psychologische Einzelfallarbeit, Beratung aller Schulpartner, Lehrpersonalcoachings, Sprechstunden, interdisziplinäres koordiniertes Arbeiten (schulärztlichem Dienst, SchulsozialarbeiterInnen, Beratungs-, BetreuungslehrerInnen, SchülerberaterInnen, Peer-MediatorInnen)
     
  2. SEKUNDÄRE PRÄVENTION zielt durch Interventionen auf bereits identifizierte Personen und Gruppen ab, um Schadensminderung als auch Kompetenzförderung mittels psychologischer Beratungen und Programme zu ermöglichen.
    Bedeutung im Kontext Schule: Interventionen hinsichtlich Konfliktklärung, Streit-schlichtung, (Cyber-)Mobbing sowie Beratungen zur Stärkung des Selbstwertes, Lernen von Handlungsalternativen mit Schülerinnen und Schülern sowie Klassen, Verhinderung von negativen Verhaltensänderungen (Selbst-, Fremdgefährdung), Nutzen von schulischen und außerschulischen Institutionen
     
  3. TERTIÄRE PRÄVENTION beabsichtigt durch rehabilitative oder resozialisierende Maßnahmen eine Verhinderung des Rückfalls.
    Bedeutung im Kontext Schule: Schadensbegrenzung, Sicherung der positiven Veränderungen sowie (Wieder-)Herstellung adäquater psychologischer Stabilität bei identifizierten Personen und Risikogruppen
     

 

Im Sinne einer professionellen psychologischen Vorgangsweise umfassen alle Maßnahmen der primären, sekundären und tertiären schulischen Gewaltprävention die psychologische Diagnose, Beratung und Behandlung.

 

SONDERFALL KRISENINTERVENTION

Krise bedeutet den Verlust des seelischen Gleichgewichts, den ein Mensch verspürt, wenn er mit Ereignissen konfrontiert wird, die er im Augenblick nicht bewältigen kann. Ziele der psychologischen Krisenintervention sind ein rascher Beginn der Hilfestellung, Konzentration auf ein klar abgegrenztes Problem, Einbeziehung der Ressourcen aus dem persönlichen Umfeld, begrenzte Dauer und aktive Haltung der Helfer, sowie interprofessionelle Zusammenarbeit.

Bei Vorfällen von massiver Gewalt gegen sich und andere in der Schule (z.B. gewaltsame Übergriffe, Suiziddrohungen, Bedrohungslagen,…) kann durch eine ad hoc-Anordnung der/des Landesreferentin/en bzw. von der/dem Schulpsychologin/en dazu beauftragten Psychologin oder Psychologen des Vereins ÖZPGS an den betroffenen Schulstandort angefordert werden, um Ziele der laufenden Gewaltpräventionsarbeit (z.B. rasche psychologische Hilfe für Opfer) umzusetzen. Das Krisenmanagement selbst bleibt in der Hand der Schulpsychologie-Bildungsberatung (bzw. bei Teams oder Personen, die in regionalen Regelungen bzw. Durchführungserlässen genannt sind).

 

AUFGABEN DER SCHULBEHÖRDE

Im Rahmenvertrag mit dem Verein „Österreichisches Zentrum für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich“ verpflichtet sich der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, sowie die diesem nachgeordneten Dienststellen dazu, als Auftraggeber die Tätigkeit des Vereins folgendermaßen zu unterstützen:

  1. Das BMBWF erstattet dem ÖZPGS, alle mit der Beauftragung verbundenen Aufwendungen, insbesondere die Personalkosten für die beim ÖZPGS beschäftigten Psychologinnen und Psychologen sowie die mit deren Tätigkeiten an Schulen und Beratungsstellen verbundenen Reisekosten.
  2. Der jeweilige Landesschulrat bzw. Stadtschulrat für Wien stellt die für die Tätigkeiten notwendigen Rahmenbedingungen (insbesondere die räumlichen und bürotechnischen Infrastrukturen) zur Verfügung.
  3. Die jeweilige Landesreferentin bzw. der jeweilige Landesreferent der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung
    • koordiniert die Auftragsvergabe im Bundesland an das ÖZPGS,
    • erteilt den Psychologinnen und den Psychologen des ÖZPGS Anweisungen, die für das Umsetzen der Ziele und Absichten des jeweiligen landesspezifischen Gewaltpräventionskonzepts erforderlich sind,
    • unterstützt die Tätigkeit der Psychologinnen und Psychologen des ÖZPGS in fachlicher Hinsicht,
    • kontrolliert die Qualität der Auftragserfüllung und empfiehlt gegebenenfalls der Leitung des ÖZPGS entsprechende Maßnahmen